Ortungstechnik gegen illegale Handys im Gefängnis

Ortungstechnik gegen illegale Handys im Gefängnis

Nachdem bei Routinekontrollen in den Zellen der Gefängnisse in Brandenburg allein im Jahr 2011 die beachtliche Anzahl von 104 Mobiltelefonen aufgefunden wurde, geriet Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg unter Beschuss durch die CDU-Opposition. Die warf dem Politiker der Linken Unfähigkeit und Ignoranz vor, was Sie vielleicht bereits gelesen haben.

Um die illegale Nutzung von Handys in den Justizvollzugsanstalten im Bundesland Brandenburg zu verhindern, war seitens des Ministeriums über die Installation eines Handyblockersystems nachgedacht worden. Mit diesem technischen Mittel kann der Empfang und das Senden von Handys flächendeckend unterbunden werden. Dabei werden alle Nutzungsbereiche abgedeckt, also auch das Versenden und Empfangen von Textnachrichten sowie die Internetnutzung. Schöneburg schreckten die damit verbundenen Kosten vor dem Einsatz der Handyblocker ab, die mit gut einer Millionen Euro je Gefängnis den Landeshaushalt belasten würden.

Nachdem mehrere mobile Alternativen praktisch getestet wurden, fiel die Entscheidung zugunsten eines nur 2.000€ teuren Handyortungssystems. Mit dem ist es möglich einige Gefängnisinsassen auf die illegale Nutzung von Handys zu kontrollieren. Ein Nachrüstsatz ermöglicht das Ausstrahlen eines Störsignals, das jede mobile Telefonverbindung, das Senden und Empfangen von Textnachrichten oder Bildern sowie den Zugang zum Internet auf begrenztem Raum unterbindet.

Schöneburg stellt den Leitungen der Strafvollzugsanstalten die Anschaffung dieser Geräte frei. Hauptgrund dafür ist, dass bundesweit in der vergangenen Dekade nur ein Fall aktenkundig ist, in dem mittels eines illegalen Handys aus einem Knast eine Straftat verübt wurde. Zwar ist die Verwendung dieser mobilen Ortungsgeräte begrenzt, dafür können sie gezielt bei exponierten oder verdächtigen Strafgefangenen eingesetzt werden und dienen damit zeitgleich zur Beweissicherung.

Allerdings wird der Einsatz dieser technischen Lösung zur Verhinderung der rechtswidrigen Handynutzung noch etwas auf sich warten lassen. Zuerst muss das Strafvollzugsgesetz des Landes Brandenburg angepasst werden, denn in der aktuell gültigen Fassung fehlt die gesetzliche Grundlage zur Verwendung dieser Mobilgeräte.

Dem aktenkundigen Einzelfall der kriminellen Handynutzung aus einem Gefängnis ist wohl ein neuer, zweiter Fall hinzuzufügen. Wie kürzlich bekannt wurde, ist es dem Neonazi Christian W. gelungen aus der Strafvollzugsanstalt in Luckau-Dubau einen links orientierten Jugendlichen mittels eines Mobiltelefons zu bedrohen. Der wegen Beihilfe zum Mord verurteilte Rechtsextremist war wegen illegaler Handynutzung bereits mehrfach aufgefallen.
Nach dem neuerlichen Vorfall und dem anschließenden Auffinden von einem Mobiltelefon und zwei SIM-Karten in der Zelle des Mordhelfers, kam es zu einschneidenden Maßnahmen. Christian W. wurde in eine Arrestzelle unter Einzelverschluss verlegt, alle Vergünstigungen, wie das Tragen von Privatkleidung oder der Schulbesuch wurden gestrichen und im gesamten Gefängnis wurden die Kontrollen nochmals verschärft.