Handyortung ohne Zustimmung

Viele Menschen haben ein Interesse, eine Handortung möglichst ohne Zustimmung des Betroffenen durchzuführen. Sind es eifersüchtige Ehefrauen, die ihre Männer beschatten, oder sollen die Kinder überwacht werden? Sollen sogar Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber kontrolliert werden? Die Folge ist immer die unbemerkte Kontrolle über jemand anderen.

Fälle von Handyortungen ohne Zustimmung

Eine Ortung ohne Einverständnis des Handybesitzers erfolgt nicht rechtmäßig. Vielmehr müssen immer besondere Situationen gegeben sein, die lediglich eine Ausnahme darstellen sollen. Die gesetzlichen Bestimmungen fordern, dass grundsätzlich das Einverständnis des Betroffenen, also des Handybesitzers, erforderlich ist. Lediglich staatliche Stellen, zu denen die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Rettungsdienste gehören, dürfen zur Strafverfolgung oder Strafvereitelung eine Handyortung ohne Zustimmung des Handybesitzers durchführen. Da gleiche gilt für die Rettung aus lebensgefährlichen Situationen. So können beispielsweise Straftäter von der Polizei überwacht werden, wenn es der Strafvereitelung dient oder vermisste Personen über ein Handy geortet werden sollen.

Voraussetzungen für eine Handyortung ohne Zustimmung

Handyortung ohne ZustimmungGrundsätzlich muss eine Straftat, wie beispielsweise ein Raub oder Überfall vorliegen oder es besteht eine konkrete Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen. Technische Voraussetzung ist, dass das Handy eingeschaltet sein muss und eine Verbindung zum Mobilfunknetz besteht. Das Handy kann auch mit dem Internet verbunden oder es muss GPS- oder GSM-fähig sein und sich im Freien befinden, damit ein Kontakt zum Satelliten hergestellt werden kann. Die GPS-Ortung geschieht mit Hilfe von Satelliten, wobei auf das Netz zurückgegriffen wird, dass auch für die Internetverbindung genutzt wird. Bei dieser Methode kann eine Genauigkeit von etwa zehn Mietern erreicht werden. Die Ortung per GSM erfordert, dass das Handy eingeschaltet und in das Funknetz eingewählt ist. Es muss also telefoniert oder eine SMS verschickt worden sein. Bewegungen können festgestellt werden, indem sich die Signalstärke zum Sendemast verändert oder zu einem anderen Sendemast gewechselt wird.

Programme und Apps

Eine Ortung erfordert die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter (Provider). Strafverfolgungsbehörden können in das System des Providers oder eines Anbieters für Handyortung eindringen und so die Standorte von Handybesitzern in Erfahrung bringen. Allerdings erhalten die Besitzer der Mobiltelefone von dieser Handyortung jedoch keine Kenntnis und sie bemerken die Ortung nicht. Daneben existieren Programme, deren Nutzung jedoch rechtswidrig ist. Ebenso gibt es eine App, die mit einer Software verbunden ist und auf das Handy eines anderen aufgespielt werden kann. Diese Methode funktioniert jedoch nur, wenn es sich dabei um ein Smartphone handelt. Diese App ermöglicht sogar eine ständige Standortkontrolle, beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Standortbestimmung. Vielmehr wird eine ständige Internetverbindung hergestellt, durch die das Handy verfolgt und ausspioniert werden kann. Sie bemerken eine solche Software für die geheime Ortung auf Ihrem Handy beispielsweise dadurch, dass Sie plötzlich einen übergroßen Strom- und Akkuverbrauch feststellen. Sollten Sie feststellen, dass eine App auf Ihr Handy aufgespielt wurde, können Sie eine Deinstallation selbst nicht vornehmen. Sie müssen Sie einen Handydienst aufsuchen und sollten auf jeden Fall eine Strafanzeige stellen.

Ortung ohne Zustimmung durch Privatpersonen

Im Internet finden sich verschiedene Angebote, die mit einer "Handyortung ohne Zustimmung" werben. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie sich unter Umständen strafbar machen und solche Methoden illegal sind. Anbieter sind immer verpflichtet, die Erlaubnis der Person einzuholen, die geortet werden soll. Wird jedoch dennoch mit der "Ortung ohne Zustimmung" geworben, liegt in der Regel ein irreführendes Angebot vor, welches so nicht angewendet werden darf. Grundsätzlich ist Privatpersonen nicht gestattet, eine Ortung ohne Zustimmung durchzuführen. Für Eltern ist eine Ortung ohne Zustimmung nur möglich, wenn es sich bei den zu ortenden Mobiltelefonen um die der eigenen Kinder handelt und die Kinder noch minderjährig sind.

Strafbarkeit

Die Persönlichkeit stellt ein Grundrecht im Sinne des Grundgesetzes (GG) dar, das den Zweck hat, Lebens- und Freiheitsbereiche einer Person vor Eingriffen zu schützen. Es leitet sich ab aus dem Persönlichkeitsschutz des Artikels 1 Abs. 1 GG (Achtung der Menschenwürde) in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 GG (Entfaltung der Persönlichkeit). Zudem sehen Datenschutzbestimmungen vor, dass Handyortungen ohne Zustimmungen nur von bestimmten Behörden und nur in Notfällen durchgeführt werden dürfen. Wenn Sie heimlich eine Ortungssoftware auf dem Handy einer anderen Person installieren, die eine Ortung ohne dessen Zustimmung ermöglichen soll, machen Sie sich strafbar. Ausnahme ist nur die Ortung des Handys des eigenen minderjährigen Kindes.