Handyortung von Mitarbeitern

Handyortung von Mitarbeitern

Heutzutage ist die Ortung eines Handys rein technisch betrachtet schnell und problemlos möglich. Egal, ob Sie heimlich eine App auf dem Firmenhandy installieren oder einfach nur eine SMS des Netzbetreibers bestätigen, der Aufenthaltsort des Gerätes ist ruckzuck ermittelt. Selbst der Einbau eines Peilsenders stellt mittlerweile kein Problem mehr dar.

Als Firmenchef tragen Sie eine große Verantwortung. Daher ist es wichtig seinen Betrieb unter Kontrolle zu halten. Sei es das Wissen, dass Termine eingehalten werden oder ob die Mitarbeiter effektiv arbeiten. Immer häufiger werden die Arbeitnehmer überwacht, egal ob es sich um eine Kameraüberwachung am Arbeitsplatz handelt oder um eine Handyortung, die bis in den privaten Bereich gehen kann.

Allerdings hat eine Überwachung des Handybenutzers auch rechtliche Seiten, die beachtet werden müssen, denn eine Überwachung Ihres Mitarbeiters ohne dessen Einwilligung ist illegal. Im Rahmen des gesetzlichen Persönlichkeitsrechtes und des daraus abgeleiteten Grundrecht einer Person auf informationelle Selbstbestimmung wird Ihrem Mitarbeiter ein Lebens- beziehungsweise Freiheitsbereich garantiert, in welchen keine dritte Person eingreifen darf.

Sollten Sie also eine Handyortung des Firmentelefons Ihres Mitarbeiters durch GPS-Signale durchführen, steht die Entscheidung an, ob Sie den Mitarbeiter über diese Maßnahme informieren oder es unterlassen. Selbst wenn Sie darauf verzichten Ihren Mitarbeiter in Kenntnis zu setzen, handelt es sich in diesem Fall um eine Ausnahmesituation, in welcher Sie nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Laut Bundesdatenschutzgesetz ist es Unternehmen nämlich erlaubt, personenbezogene Daten der Mitarbeiter für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Doch auch in diesem Fall sind gewisse Grenzen zu berücksichtigen. Die betroffenen Mitarbeiter könnten sich zwar bei einer Handyortung durch Sie als Arbeitgeber auf den Datenschutz berufen, da es sich hier aber zweifellos um ein Geschäftshandy handelt und sich der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Handyortung noch im Dienst befindet, handelt es sich nicht um eine Einschränkung seiner Privatsphäre. Somit ist eine Handyortung ihrerseits legal. Empfehlenswert ist eine Einwilligung des Angestellten vorab trotzdem. Auch wenn es dem Betroffenen unangenehm sein sollte, stimmen Arbeitnehmer meist der Maßnahme zu, um dem Arbeitsklima nicht zu schaden und ihren Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

Wesentlich sinnvoller für beide Seiten ist es hingegen diesen Schritt vorab mit Ihren betroffenen Mitarbeitern zu besprechen und diese aufzuklären. Ein entsprechender Schritt wäre eine beispielsweise eine Betriebsvereinbarung alle beteiligten Personen betreffend. Im Namen der Mitarbeiter und in Zusammenarbeit mit Ihnen, könnte der Betriebsrat dafür eingesetzt werden sicherzustellen, dass die erhaltenen Daten von Ihnen lediglich für Geschäftszwecke genutzt werden. Auch eine Überwachung der privaten Aktionen des Mitarbeiters sollte absolut tabu sein, da dies auch gesetzlich unzulässig ist. Im Handel befinden sich bereits Apps, die von Ihrem Mitarbeiter nach Beendigung der Arbeitszeit deaktiviert werden können und ihm so garantieren, dass die eigene Privatsphäre respektiert wird. Im Gegenzug müsste der Mitarbeiter sich dazu verpflichten das Programm bei Dienstantritt wieder zu aktivieren.

Eine Betriebsversammlung gäbe Ihnen ebenfalls die Möglichkeit Ihren Angestellten im persönlichen Gespräch die Vorteile einer Handyortung von Mitarbeitern während der Arbeitszeit unter der Beachtung des Datenschutzes, sowie der Datensicherheit zu vermitteln. Im Bereich Außendienst ist eine Abfrage der Position des Mitarbeiters oft für beide Seiten von Vorteil. Eine regelmäßige Rückmeldung wäre so gewährleistet ohne dass die Person sich weder aus dem Arbeitsprozess oder Kundengespräch ausklinken, noch vom Einsatzort entfernen müsste. Nicht selten wird aufgrund dessen in diesem Bereich eine Handyortung vom Mitarbeiter selbst beantragt. In Geschäftsbereichen wie Speditionen, Taxiunternehmen oder Krankentransport können aufgrund der regelmäßigen Standortermittlung die Fahrzeuge meist wesentlich gewinnbringender und zeitsparender eingesetzt werden. Auch die Sicherheit eines Mitarbeiters im Falle eines Überfalls oder Unfalls steigt durch die konkrete Standortmitteilung ungemein an.