Anonyme Handyortung

Anonyme Handyortung - Darf ich ein fremdes Handy orten?

Das Zeitalter der Smartphones bringt einige Änderungen und Entwicklungen mit sich. Generell gilt, dass immer mehr Daten ausgetauscht und in diesem Zusammenhang auch von Netzbetreibern und Geräteherstellern gesammelt werden. Smartphonehersteller geben an, persönliche Daten nur zu Sicherheitszwecken zu sammeln und den Nutzer nicht auszuspionieren. Auf dieses Versprechen muss sich der Nutzer wohl verlassen und dem Anbieter des Produktes vertrauen. Dennoch eröffnet die schnelle Entwicklung der Technik auch neue Möglichkeiten im Umgang mit großen, sensiblen Datenmengen und kann gerade im Bereich der Strafverfolgung die Arbeit von Polizei und Behörden unterstützen.

Durch den großen Sprung der Technik während der letzten Jahre ist es heutzutage sogar möglich, über Webseiten oder Apps mithilfe von GPS-Daten Handys anonym zu orten. Durch die Überprüfung des Sendemastes, welcher für die GPS-Übertragung verwendet wird, kann eine Ortung des Gerätes geschehen. So kann der Standort eines Handybesitzers bis auf zehn Meter oder sogar genauer bestimmt werden.

In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten zur Handyortung. Zum einen gibt es die Möglichkeit sein eigenes Handy zu orten. Mit der Funktion "Mein iPhone suchen" bietet beispielsweise Apple selbst eine Funktion an, mit der das eigene Smartphone über den Cloud-Dienst iCloud geortet werden kann. Des Weiteren kann der Netzbetreiber den Standort des Handynutzers herausgeben, solange dafür eine Einverständniserklärung vorliegt. Für diese Dienste fällt außerdem ein Entgelt an. Sicher ist also, dass es einige Möglichkeiten gibt, um ein Handy zu orten. Doch wie gestaltet sich die Rechtslage, wenn ein fremdes Handy geortet werden soll.

Fakt ist: Die Ortung eines fremden Handys ohne das Einverständnis des Besitzers zu besitzen, stellt einen Eingriff in dessen Privatsphäre dar, verletzt die Persönlichkeitsrechte und ist deshalb in Deutschland illegal.

Die Ortung eines Handys ist gleichzeitig eine Standortüberwachung. Die Persönlichkeitsrechte leiten Grundsätze in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung ab. Daraus ergibt sich, dass es jedem Menschen selbst obliegt, wann er, welche Informationen von sich preisgibt. Da die Überwachung eines Individuums, ob durch ein Unternehmen oder durch private Personen nicht erlaubt ist, ist die Ortung von Handys ohne Zustimmung des Besitzers folglich auch illegal.

Im Internet kursieren dennoch zahlreiche Online-Dienste oder Apps, welche die Ortung eines Handys mit Hilfe der Standortbestimmung via GPS anbieten. Doch vor Nutzung dieser Dienste sollte sich jeder potenzielle Nutzer klar machen, dass dieser Eingriff in die Privatsphäre des Georteten strafbar ist. Als Konsequenz droht ein Strafverfahren, in dem auch eine Haftstrafe möglich ist und ein Zivilverfahren, das beispielsweise zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichten kann. Zusammengefasst bedeutet dies, dass das anonyme Orten eines Handys ohne Zustimmung des Besitzers unerlaubt ist und weitreichende Konsequenzen haben kann. Der Eingriff in die Privatsphäre, der durch die Ortung stattfindet, verletzt die Grundrechte jedes Menschen. Allein der Polizei ist es erlaubt fremde Mobiltelefone zu orten, um widerrechtliche Handlungen verhindern oder vermisste Personen finden zu können.

Die Rechtmäßigkeit von Handyortung ist also gesetzlich klar definiert. Geortet darf ein Handy nur werden, wenn die Zustimmung des Besitzers vorliegt. Dennoch müssen diese Regelungen stets überprüft und an neue Entwicklungen der Technik angepasst werden, um die Persönlichkeitsrechte auch weiterhin schützen zu können. Eine anonyme Handyortung ohne Einwilligung ist somit illegal.